Mietbedingungen
MIETBEDINGUNGEN
A- Mit diesem Fahrzeugübergabeformular hat der Empfänger das Fahrzeug, dessen Merkmale und Kennzeichen auf der Vorderseite angegeben sind, zusammen mit den im Formular und seinen Anhängen enthaltenen Bestimmungen in Empfang genommen.
B-1) Der Übergeber, als Eigentümer oder Inhaber der Nutzungsrechte, stellt das Fahrzeug für die im Übergabeformular vereinbarte Dauer zur Verfügung, sofern die nachstehenden Bedingungen eingehalten werden. Der Übernehmer erklärt und bestätigt, dass er das Fahrzeug zuvor geprüft und inspiziert hat, es billigt und dass das Fahrzeug in einwandfreiem, schadensfreiem und mangelfreiem Zustand ist. Ferner befinden sich im Fahrzeug ein Ersatzreifen, Wagenheber, sämtliches nach der Straßenverkehrsordnung erforderliches Zubehör, ein voll funktionsfähiges Radio, die einschlägigen Dokumente (Zulassung, Karte usw.) sowie alle sonstigen Accessoires. Der Übernehmer hat sämtliches, im Eigentum des Übergebers stehendes Zubehör zusammen mit dem Fahrzeug übernommen.
2) Der Übernehmer gibt das Fahrzeug und sein Zubehör am schriftlich festgelegten Tag und zur festgelegten Uhrzeit am Übergabeort zurück; mit schriftlicher Zustimmung des Übergebers und gegen Zahlung etwaiger Zusatzgebühren kann die Rückgabe auch an einem vom Übernehmer mitgeteilten und vom Übergebeber bestätigten Ort erfolgen, ohne dass es einer Mahnung oder Benachrichtigung bedarf.
3) Der Übernehmer darf das Fahrzeug keinesfalls zu den nachstehend genannten Zwecken oder in der nachstehend genannten Weise benutzen und es auch nicht unentgeltlich Dritten überlassen. Er akzeptiert und verpflichtet sich bereits jetzt, dass die Haftung aus solchen Nutzungen allein ihn trifft.
I- Beförderung jeglicher Gegenstände, deren Transport nach Zollgesetzen und sonstigen Gesetzen der Republik Türkei strafbar ist, sowie in sonstigen rechtswidrigen Fällen,
II- Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder beweglicher/unbeweglicher Gegenstände ohne Zustimmung des Übergebers oder deren Transport durch Aufladen,
III- Teilnahme an Rennen, Geschwindigkeitsprüfungen, Rallyes, Zuverlässigkeitstests und Motorsportarten sowie Nutzung auf für den normalen Verkehr gesperrten oder ungeeigneten Straßen,
IV- Mitnahme von mehr Fahrgästen als die Verkehrsregeln zulassen oder Beförderung von Gepäck/Gütern außerhalb des Gepäckraums,
V- Beförderung von Personen oder Gütern gegen Entgelt, unabhängig von der Zahlungsart und ob schriftlich oder mündlich vereinbart. Der Übernehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug von der Übergabe bis zur Rückgabe mit der gebotenen Sorgfalt im Einklang mit dem Straßenverkehrsgesetz und sonstigen Vorschriften zu benutzen.
4) Der Übernehmer muss das 22. Lebensjahr vollendet haben und einen seit mindestens 2 Jahren gültigen in- oder ausländischen Führerschein vorlegen. Ohne schriftliche Zustimmung des Übergebers darf der Übernehmer das Fahrzeug keinen anderen als in diesem Formular benannten Personen überlassen. Im Falle einer Zustimmung werden die Angaben zur Identität, zum Führerschein und zur Adresse der dritten fahrberechtigten Person im Übergabeformular beim Übergebeber registriert und unterschrieben. Andernfalls verlieren die Versicherungen ihre Gültigkeit und die Kaution kann nach Klausel C einbehalten werden.
5) Der Übernehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug so zu parken, dass die Sicherheit gewahrt ist (verschlossen und verriegelt). Im Falle von Diebstahl oder eines sonstigen Schadens ersetzt der Übernehmer sämtliche Schäden am Fahrzeug und darüber hinaus – bis das Fahrzeug wieder vermietbar ist (maximal 45 Tage) – die auf Grundlage des geltenden Mietvertrages berechneten Mietkosten, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
6) Gibt der Übernehmer bei der Rückgabe die Fahrzeugpapiere (Zulassung, Kennzeichen usw.) nicht zurück, hat er bis zu deren Wiederauffinden oder Neuausstellung die auf Grundlage des geltenden Mietvertrags berechnete Miete sowie die Kosten für die Neubeschaffung zu zahlen.
7) Wird das Fahrzeug aus irgendeinem Anlass, unabhängig von einem Verschulden des Übernehmers, von den zuständigen Behörden beschlagnahmt, ist der Übergebeber unverzüglich zu benachrichtigen. Sämtliche Aufwendungen für die Rückholung trägt der Übernehmer. Bei verspäteter Rückgabe aufgrund eines Verschuldens des Übernehmers hat dieser den täglichen Schaden des Übergebers in Höhe des am Tag der Anmietung gültigen Tarifs voll zu ersetzen.
8) Kurzfristig anfallende periodische Wartungen (z. B. Schmierung, Ölwechsel) werden dem Übernehmer gegen Vorlage auf den Namen des &Ubergebers ausgestellter Rechnungen erstattet. Reparaturen, Ersatzteile und Reifenwechsel infolge normaler Nutzung und Abnutzung gehen zulasten des &Ubergebers. Reparaturen, Ersatzteile und Reifenwechsel infolge nicht üblicher Nutzung oder eines Unfalls, Schäden durch Frost sowie Transportkosten zum Übergabeort, falls das Fahrzeug dadurch fahruntüchtig wird, gehen zulasten des &Ubernehmers; der &Ubergebeber macht darüber hinaus den Schaden aus dem Ausfall beim Nutzer geltend. Kleinere Reparaturen außerhalb des Ortes sind dem nächsten Büro des &Ubergebers zu melden und von diesem zu genehmigen. Auf den Namen des Fahrzeugeigentümers ausgestellte Rechnungen werden dem Nutzer erstattet.
9) Die Kraftstoffkosten trägt der Nutzer.
10) Der Übernehmer stellt den &Ubergebeber im Voraus von jeglicher Haftung für Verlust oder Beschädigung von während, vor oder nach der Mietzeit im oder auf dem Fahrzeug zurückgelassenen/beförderten Sachen frei, einschließlich damit verbundener Kosten.
11) Ein Miettag entspricht 24 Stunden. Wöchentliche und monatliche Mietzeiten werden auf Basis von 7 bzw. 30 Tagen berechnet.
12) Der &Ubergebeber kann die Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Entschädigung fristlos kündigen sowie eine Verlängerung ablehnen. Im Falle der Kündigung hat der Nutzer das Fahrzeug unverzüglich vollständig zusammen mit dem &Ubergabeformular an den Eigentümer zurückzugeben. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der &Ubernehmer, sämtliche Schäden des Fahrzeugeigentümers unverzüglich und ohne Erfordernis einer Mahnung oder gerichtlichen Entscheidung zu ersetzen.
Der &Ubernehmer kann sich unabhängig vom Grund nicht auf fehlendes Verschulden berufen, um die Zahlung der Entschädigung zu verweigern.
13) Zusätze oder Änderungen der Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
14) Der &Ubernehmer und der &Ubergebeber sind verpflichtet, einander bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegen Dritte die erforderliche Unterstützung zu leisten, einander Vollmacht zu erteilen und Klagerechte im Verhältnis ihrer Ansprüche abzutreten; die Prozesskosten werden entsprechend diesem Verhältnis geteilt.
15) Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Fahrzeugeigentümers dürfen die Fahrzeuge nicht ins Ausland verbracht werden.
16) Für Verstöße sowie Forderungs- und Schadensersatzklagen und Vollstreckungsverfahren aus diesem &Ubergabeformular sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden in Bursa zuständig.
17) Der &Ubernehmer darf die aus der &Ubergabe und Abnahme resultierenden Rechte sowie das Fahrzeug und dessen Ausstattung/Instrumente keinesfalls übertragen, abtreten, verpfänden oder in einer den &Ubergebeber schädigenden Weise nutzen. Ein Verstoß hiergegen berechtigt den &Ubergebeber zur sofortigen Herausgabe des Fahrzeugs und führt zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe des Fahrzeugwertes.
C) Der &Ubernehmer leistet dem Fahrzeugeigentümer als Kaution das Doppelte des nach dem vom Fahrzeugeigentümer festgelegten und am Unterzeichnungstag gültigen Tarif sowie nach der voraussichtlichen Kilometerleistung berechneten ungefähren Mietbetrags. Die Endabrechnung erfolgt am Ende der Mietdauer und der Restbetrag wird unverzüglich vom &Ubernehmer eingezogen. Die Mietgebühr kann in TRY oder in Fremdwährung zum am Zahlungstag gültigen Ankaufskurs der Zentralbank per Kreditkarte, Überweisung/EFT, bar oder Reisescheck gezahlt werden. Der &Ubernehmer kann die Mietdauer mit schriftlicher Zustimmung des &Ubergebers und Erhöhung der Kaution unter Mitteilung 24 Stunden im Voraus verlängern.
D) Bei einem Unfall oder Schaden gilt – sofern der &Ubernehmer zuvor der Versicherung schriftlich zugestimmt hat und die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind – eine Selbstbeteiligung.
1- Von der dem Unfallort nächstgelegenen zuständigen Behörde (innerhalb der Stadtgrenze: Verkehrspolizei/Polizei; außerhalb: Gendarmerie usw.) sind ein Unfallbericht und eine Feststellung, aus denen der Hergang hervorgeht, sowie ein Alkoholbericht und Unterlagen/Informationen wie Name und Adresse einzuholen und dem &Ubergebeber spätestens innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden vorzulegen und zu melden.
2- Sofern nicht durch ärztliches Attest eine hindernde Situation vorliegt, hat der &Ubernehmer den Fahrzeugeigentümer unverzüglich über den Unfall zu informieren. Der &Ubernehmer darf das beschädigte Fahrzeug unter keinen Umständen manipulieren.
3- Der &Ubernehmer haftet unabhängig vom Verschulden unmittelbar für Schäden am Fahrzeug sowie für alle dadurch entstehenden Schäden Dritter. Als „Dritte“ gelten auch Personen im Fahrzeug, die nicht der &Ubernehmer sind. Der &Ubernehmer verpflichtet sich, den Fahrzeugeigentümer von allen möglichen Ansprüchen und Klagen Dritter sowie deren Folgen freizustellen. Der Fahrzeugeigentümer haftet nicht für Schäden des &Ubernehmers; der &Ubernehmer verzichtet hierauf unwiderruflich und stellt den Fahrzeugeigentümer frei.
4- Die gesetzliche Haftung des Eigentümers aus Unfällen mit Schäden Dritter ist auf die Deckungssummen der für jedes Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Darüberhinausgehende Haftung trifft den &Ubernehmer; ein Rückgriffsrecht des Eigentümers gegen den &Ubernehmer bleibt vorbehalten.
5- Sämtliche Versicherungen gelten innerhalb der im Fahrzeugübergabeformular angegebenen Dauer.
6- Unfälle, die von einem Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder ohne gültige Fahrerlaubnis verursacht werden, sowie Unfälle, die aus den beförderten Gütern oder durch diese verursacht werden, fallen unmittelbar in die Verantwortung des &Ubernehmers.
7- Der &Ubernehmer haftet vorbehaltlos bis zu den im Prospekt genannten Grenzen für Schäden am Fahrzeug infolge jedweder Unfälle. Diese Haftung kann durch Zahlung der täglichen Prämie aufgehoben werden.
8- Wird der in Klausel 49A genannte Betrag erhoben, haftet der &Ubergebeber bis zur angegebenen Obergrenze. Der &Ubernehmer akzeptiert und verpflichtet sich unwiderruflich, in keinem Fall Ansprüche über diesen Betrag hinaus geltend zu machen.
E) Die Bestimmung in Abschnitt D des &Ubergabeschreibens findet Anwendung, sofern die genannten Versicherungen für das Fahrzeug bestehen. Der Fahrzeugeigentümer ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen hinaus zu versichern. Der &Ubernehmer erklärt, dass er gegen den Fahrzeugeigentümer keine Ansprüche erhebt, falls das Fahrzeug nicht versichert ist oder bestimmte Risiken nicht gedeckt sind, und verzichtet hierauf unwiderruflich und stellt den Eigentümer frei.
Auch wenn derartige Risiken nicht gedeckt sind, verpflichtet sich der &Ubernehmer, sämtliche Schäden zu ersetzen, die dem Eigentümer durch das Fahrzeug entstehen, sowie alle möglichen Ansprüche Dritter gegen den Eigentümer zu erfüllen; muss der Eigentümer Zahlungen an Dritte leisten, ersetzt der &Ubernehmer diesen Betrag vollständig und ohne Mahnung.
F) Dieses aus dieser Seite bestehende &Ubergabeformular wurde vom &Ubernehmer vollständig gelesen, akzeptiert und nach der in Klausel (B-1) beschriebenen Prüfung und Kontrolle unterzeichnet. Der vom Fahrzeugeigentümer festgelegte und am Unterzeichnungstag gültige Tarif bildet einen integralen Bestandteil des &Ubergabeformulars.
G) Zustellungen an die im Formular vom &Ubernehmer angegebenen Adressen gelten als dem &Ubernehmer zugestellt.
H) Der &Ubernehmer erkennt die Bücher und Aufzeichnungen des &Ubergebers als Beweis an.